zur Eingangsseite

 

Biografisches

 

Werke
und Texte

Rezensionen

 

Sekundärliteratur

 

P.E.N.-Ausschluss

 

Das Kleine Blatt

 

Zur Poetik
anderer Autoren

 

Impressum

 

  Erich Köhlers Ausschluss aus dem P.E.N.-Club  

Newsletter

gibt es hier nicht zu bestellen. Aber wenn Sie ein kostenloses Abonnement der nichtkommerziellen Kleinzeitung
"novum" interessiert, schicken wir dieses gerne zu.

Beurteilung des Weskottschen "Forschungs"- Berichts

Rufmord an Erich Köhler
(Frühj. 2005)

Abschlussbericht des Ehrenrates

(2. April 2002)

"Gering- verursachte Schutzred"

(Dez. 1993)

"Wortmeldung"

zweite Stellungnahme

(Mai 2001)

dritten Stellungnahme

(April 2002)

Erklärung gegen den Ausschluss

(Sept. 2002)

vierte Stellungnahme

und

Antrag auf Wiederaufnahme in den deutschen P.E.N

(Mai 2003)

Brief der Witwe Erich Köhlers an den Präsidenten des deutschen P.E.N.

(Okt. 2003)

 

 


Erich Köhler
VIERTE STELLUNGNAHME
vor dem P.E.N.- Zentrum Deutschland.
 
Geschätzte Anwesende, zu drei Stellung­nahmen war ich bisher gezwungen. Alle Stellungnahmen liegen dem Vorstand schriftlich vor. Diese Vorlagen wurden nicht an die gesamte P.E.N.-Mitgliedschaft weiter­gereicht.
Um diese heutige Stellungnahme als Gast habe ich den Präsidenten, Herrn Johano Strasser, brieflich gebeten.
Der Vorwurf lautete über all die Jahre hin­weg stereotyp:
"… erich köhler, dem vorgeworfen wird zum schaden der literatur und von schriftstellern mit der Stasi zusammengearbeitet und damit gegen die p.e.n.-charta verstoßen zu haben..," (Groß- bzw. Kleinschreibung aus dem Bericht des P.E.N.-Präsidenten SAID in Erfurt 10. bis 13. Mai 2001)
In einem anderen Schreiben, das vorliegt, heißt es: "Gegen Erich Köhler haben drei Mitglieder nach dem Zusammenschluß der beiden deutschen P.E.N.-Zentren den Vor­wurf erhoben, gegen die Charta des interna­tionalen P.E.N. verstoßen zu haben und den Antrag auf Ausschluß gestellt."
Die Namen der drei Anträger bleiben ungenannt. Worin der Schaden für die Lite­ratur bestanden haben soll, das bleibt eben­falls geheim. Geschädigte Schriftsteller wer­den nicht vorgewiesen. Kein Schrift­steller meldete sich als geschädigt. Das Un­ternehmen Köhler-AUSSCHLUSS trägt so­mit Züge einer anderen Geheimdienstarbeit als der Stasi. Das eingeholte Forschungs­gutachten "Hinter den Aktenbergen" liegt einer böswilligen Denunziation näher als verantwortungsvoller Forschertätigkeit. Die dabei verübte Verhunzung eines Romantitels von mir verstößt gegen jeden guten Ge­schmack und bewirkt Herabsetzung eines namentlich ausgewiesenen Autors.
Das Ausschlussverfahren stützte sich auf einseitig praktizierte Aktenöffnung. Diese nach wie vor einseitig eröffnete Aktenlage dereguliert positives Recht, macht Verifi­zierungen unmöglich und vereitelt zugleich die Feindbildvorwürfe meiner Gegner.
Einseitigkeit ist der willentliche Formfehler im Ausschlussverfahren gegen mich.
In den Pauschalvorwürfen der Ausschluß-Agenda werden die Artikel 3. und 4. der internationalen P.E.N.-Charta bemüht. In Artikel 3. heißt es: "Mitglieder des P.E.N. verpflichten sich, für die Bekämpfung von Rassen-, Klassen- und Völkerhaß und für die Hochhaltung des Ideals einer in einer einigen Welt in Frieden lebenden Menschheit mit äußerster Kraft zu wirken."
Schweriner Tagungsmotto: "Schreiben in gewalttätiger Welt"
Vom Boden der DDR ging nie ein Krieg aus. Vom Boden der DDR starteten keine Bomber gegen Jugoslawien und den Rest der Welt. Das wurde erst nach der Vernichtung der DDR unter dem gesamtdeutschen Symbol des schwarzen Krallengeiers mög­lich. Die DDR zu verteidigen, auch gegen geheimdienstliche fremde Wühltätigkeit, war Menschenpflicht.
In der DDR wurde der Weg zur klas­senlosen Gesellschaft beschritten. Klassen-, Rassen-, und Völkerhass waren damit, dem Artikel 3 der P.E.N.-Charta entgegen­kommend, der Boden entzogen. Der Hass meiner Ankläger gegen mich und den ersten wirklichen deutschen Friedensstaat blamiert sich mithin.
In Artikel 4. der genannten Charta ist von einem notwendigen Fortschritt in der Welt zu einer höher organisierten politischen und wirtschaftlichen Ordnung die Rede. Ein solch notwendiger Fortschritt wurde in der DDR mit dem Versuch einer vernunftbestimmten sozialistischen Planwirtschaft angestrebt. Darin gab es keine Konzerne, die durch Rü­stung und Überrüstung Milliarden Gewinne machten.
In der internationalen P.E.N.-Charta gibt es keine Unbestimmtheiten, die zu antikommu­nistischer Vernichtungskritik umdekliniert werden könnten. Gegenteilige Bestrebungen verstoßen gegen den Geist der Charta.
In Artikel 4. der P.E.N.-Charta wird eine freie Kritik gegenüber Regierungen, Verwal­tungen und Einrichtungen gebieterisch verlangt. Die DDR wurde als Vergleichs­muster frevelhaft hinwegkritisiert. Umso zwingender sind die angemahnten Kriterien auf noch rezente Staatswesen anzuwenden. Wahrheitswidrige Veröffentlichungen vor­sätzlicher Lügenhaftigkeit, Entstellung von Tatsachen, unternommen zu politischen und persönlichen Zwecken ist, Artikel 4. der P.E.N.-Charta gemäß, entgegenzuarbeiten. Die Causa Köhler, wie die Ausschlußcampagne jetzt heißt, auf der Grundlage einseitiger Aktenöffnung, war eine solche vorsätzliche Lügenhaftigkeit.
Meine Gegner verwenden das Täter-Opfer-Diktum. In der P.E.N.-Charta ist ein solches nicht aufzufinden. Im Stasi-Unterlagen-Vertrag zwischen beiden deutschen Regierungen kommt eine solche Sprachre­gelung nicht vor. Diese Kampfrhetorik wurde eigenmächtig vom Aktenverwalter, Herrn Gauck, eingeführt. Wer diese Rhetorik über­nimmt, kann dafür keine gesetzliche Grund­lage vorweisen.
Warum, so höre ich, liegt dir etwas an der Mitgliedschaft im deutschen P.E.N.?
- Weil Buchstabe und Geist des inter­nationalen P.E.N. eben ein internationaler, und damit auch für den DeutschP.E.N. ver­bindlich ist.
- Weil ein solcher internationaler Geist nicht zu deutschnationalen Aufarbeitungs­psychosen und -neurosen pervertiert werden darf. Deshalb stelle ich von hier aus an Versammlung und Vorstand in aller Form den Antrag auf Wiederaufnahme in den deutschen P.E.N.
Und ich rufe den internationalen P.E.N. an, dem rufmörderischen Treiben gegen mich im deutschen P.E.N. entgegenzutreten.
Die Existenz eines Ehrenrates, einer quasifeudalen Pairskammer, ist eine neu­deutsche Nachwende-Spezialität. Ethisch­ästhetische Abwertung von Autorenpersön­lichkeiten aus politischen Gründen entspricht einer üblen deutschen Tradition und ist international nicht hinnehmbar.
In dem Verdikt eines auf mich angesetzten kirchlich gebundenen Aktenforschers heißt es sinngemäß: MILDE UNANGEBRACHT.
Das in Darmstadt abstimmende Gremium wurde darüber nicht informiert. Es konnte nur nach einmaliger Verlesung eines Abschlußberichtes des dazu unbefugten sogenannten Ehrenrates urteilen. Einem Aufschrei des Entsetzens über den ankläng­igen altkirchlichen Ruf nach dem Scheiter­haufen wurde damit vorgebeugt.

hier geht es zurück zur Seite
"Erich Köhlers P.E.N.-Ausschluss"